Wasserzählertausch in der Abteilung 5

Gemäß dem Eichgesetz sind zur Verrechnung genutzte Zähleinrichtungen in bestimmten Fristen zu tauschen. Bei Kaltwasserzähler sind dies maximal 6 Jahre. Die Wasserzähler sind Eigentum des Nutzers des Zähler. Deshalb trägt jeder Nutzer für sich die Kosten seines Zählers inklusive Plombe, Rückflussverhinderer(soweit nicht separat nach dem Zähler vorhanden) und Dichtung. Um aber die Vergleichbarkeit der Zählung und die Verwendung des richtigen Zählers zu gewährleisten, werden die Zähler über die Wasserkommission zur Verfügung gestellt und eingebaut. Die Preise entsprechen den aktuell zu tragenden Kosten. Der Verein verdient nichts daran!

Der Zähler kann nach seinem Ausbau beim Nutzer verbleiben. Lediglich bei Unstimmigkeiten oder Unklarheiten zum ausgebauten Zähler (Frostschaden, Verbrauchsstreitigkeiten, Manipulationsversuch usw) wird der Zähler bis zur Klärung und endgültigen Bezahlung der damit in Verbindung stehenden Kosten durch die Wasserkommission eingezogen und aufbewahrt.

Alle Nutzer, deren Zähler abgelaufen ist, oder in dem Jahr ausläuft, werden schriftlich per Handzettel (ohne Briefumschlag!) über den Briefkasten der Parzelle informiert! Die Terminvergabe erfolgt individuell durch das jeweilige Mitglied der Wasserkommission in der Zeit vom 09.07. bis 31.08.2022. Das Jahr der Gültigkeit ist auf den Zählern vermerkt. Somit ist das Vorhandensein eines Briefkastens, der auch regelmäßig kontrolliert wird, unbedingt notwendig! Gleiches gilt für die Klingel, die auch funktionieren sollte! Die Mitarbeiter der Wasserkommission machen diese Arbeit freiwillig und unentgeltlich und haben keine Zeit, lange vor der Gartenpforte zu stehen und sich die Kehle aus dem Hals zu schreien. Wenn Sie zum angegebenen Termin nicht anwesend sein können, so setzen Sie sich bitte vorher mit dem Verantwortlichen in Verbindung. Die Telefonnummer steht auf dem Handzettel.

Wichtig! Zum Termin muss die Wasseranschlussgrube offen und der Zähler frei zugänglich sein!  Eingeschwemmter Sand und Kies sind zu entfernen, ebenso darf der Zähler nicht im Wasser stehen. Eventuell vorhandenes Wasser ist zum Termin abzupumpen.

Nach dem Abschluss des Wechsels aller Zähler erfolgt durch die Wasserkommission eine schriftliche Jahresmeldung an das Eichamt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. 

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