Grundsteuer: Neues Eckpunktepapier senkt Hebesatz


Liebe Mitglieder,

Wie viele bereits der Presse entnommen haben, hat Berlin ein Eckpunktepapier für die Erhebung der Grundsteuer ab dem kommenden Jahr vorgelegt und weicht damit von den Vorgaben des Bundesmodells ab.

Die neue Grundsteuer für Berlin, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, bringt wesentliche Änderungen mit sich, die darauf abzielen, die Steuerlast fairer und transparenter zu gestalten. Die Reform umfasst mehrere Kernpunkte:

  1. AbsenkungdesHebesatzes:DerHebesatzfürbebauteundbebaubare Grundstücke wird von derzeit 810 Prozent auf 470 Prozent deutlich gesenkt. Damit soll verhindert werden, dass die Grundsteuer aufgrund steigender Grundstückswerte zu einer untragbaren Belastung wird. Eigentümer, aber auch Mieter, auf die die Grundsteuer in der Regel umgelegt wird, werden dadurch spürbar entlastet.
  2. AnpassungderSteuermesszahlen:DieSteuermesszahlenwerdenerheblich gesenkt, um eine Überbelastung durch die Reform zu vermeiden. Für Wohngrundstücke sinkt die Steuermesszahl beispielsweise von 0,35 Promille auf 0,31 Promille, für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke wird sie 0,45 Promille steigen.
  3. EinführungeinerHärtefallregelung:FürselbstgenutzteWohngrundstückewird im neuen Grundsteuergesetz eine spezielle Härtefallregelung geschaUen. Sie ermöglicht eine Steuersenkung, falls die Zahlung der Grundsteuer zu einer existenzbedrohenden Belastung führt.
  4. StreichungderGrundsteuerfürland-undforstwirtschaftlichgenutzte Grundstücke: Der Hebesatz für diese Grundstücke wird auf 0 Prozent gesetzt, um den administrativen Aufwand zu reduzieren und Kleingärtner zu entlasten. Heißt konkret: Kleingärtner zahlen künftig keine Grundsteuer mehr.
  5. FörderungdessozialenWohnungsbaus:Immobiliendessozialen Wohnungsbaus erhalten einen Abschlag von 25 % auf die Steuermesszahl, um diesen Bereich gezielt zu fördern.

Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer: Die Berechnung der neuen Grundsteuer basiert auf einem dreistufigen Verfahren, bei dem der Grundsteuerwert den Einheitswert ersetzt. Dieser Schritt ist eine Antwort auf die Feststellung des Bundesverfassungs- gerichts, dass die alte Berechnungsmethode verfassungswidrig ist. Diese Neubewertung ist Teil der bundesweiten Grundsteuerreform, die eine gerechtere und aktuellere Bewertung der Grundstücke und Gebäude zum Ziel hat. Die spezifische Berechnungs- methode für Berlin orientiert sich dabei an einem bundeseinheitlichen Modell, welches jedoch durch länderspezifische Regelungen angepasst werden kann. Hier sind die grundlegenden Schritte zur Berechnung der neuen Grundsteuer in Berlin:

  1. ErmittlungdesGrundsteuerwerts:ImerstenSchrittwirdderWertdes Grundstücks ermittelt. Anders als bei den veralteten Einheitswerten basiert die Bewertung nun auf aktuellen Wertverhältnissen. Der Grundsteuerwert wird für bebaute und unbebaute Grundstücke unterschiedlich ermittelt und berücksichtigt Faktoren wie Bodenrichtwert, Art und Nutzung des Gebäudes, Wohnfläche und Alter der Gebäude. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, vermieteten Häusern und Wohnungen und Wohneigentum ermittelt sich der Grundsteuerwert in der nach dem Ertragswertverfahren.
  2. AnwendungderSteuermesszahl:AufdenermitteltenGrundsteuerwertwird eine Steuermesszahl angewandt. Diese wird von den Kommunen gesetzlich festgelegt.
  3. BerücksichtigungdesHebesatzes:DerberechneteGrundsteuermessbetrag wird anschließend mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Der Hebesatz ist ein Faktor, den die Kommunen individuell festlegen und der die Höhe der Grundsteuer maßgeblich beeinflusst. Für Berlin wurde der Hebesatz von 810 Prozent auf 470 Prozent für bebaute und bebaubare Grundstücke reduziert.

Die Berechnungsformel für die Grundsteuer ab 2025 in Berlin sieht daher wie folgt aus:

Grundsteuer=Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz

Fazit: Durch die Neubewertung der Grundstücke und die Anpassung der Hebesätze und Steuermesszahlen werden sich für viele Grundstückseigentümer die Grundsteuerbeträge ändern. Je nach Lage, Art und Nutzung des Grundstücks sowie Zustand der Immobilie kann dies in einigen Fällen zu einer höheren, in anderen zu einer niedrigeren Steuerbelastung führen. Die deutliche Absenkung des Hebesatzes von 810 Prozent auf 470 Prozent für bebaute und bebaubare Grundstücke soll einen überproportionalen Anstieg der Grundsteuer verhindern. Diese Maßnahme könnte dazu beitragen, dass die finanzielle Belastung für viele Eigentümer überschaubar bleibt. Durch die Einführung einer Härtefallregelung für selbstgenutztes Wohneigentum und die Abschaffung der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke sollen bestimmte Eigentümergruppen entlastet werden. Insbesondere für Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum und Kleingärtner kann dies eine positive Entwicklung darstellen. Da die Grundsteuer bei vermieteten Immobilien eine umlagefähige Nebenkostenposition darstellt, können Änderungen der Grundsteuerhöhe indirekt auch Mieterinnen und Mieter betreffen. Eine Erhöhung der Grundsteuer könnte zu einer Erhöhung der Nebenkosten führen, eine Senkung zu einer entsprechenden Entlastung.

Die detaillierten Informationen zur neuen Grundsteuerberechnung und den damit verbundenen Änderungen können den offiziellen Veröffentlichungen und Bekanntmachungen der Stadt Berlin und des Bundesfinanzministeriums entnommen werden.